
Villa Margaretha
Aufnahmeparagraphen SGB VIII: §§ 34, 35a
Aufnahmealter: ab 12 Jahren
Platzzahl: 9 Plätze
E-Mail: villamargaretha@si-niederbayern.de
Telefon: +49 8543 9197 500
Mobil: +49 175 7809322
Selbstbestimmung
Heilpädagogik
Die Aufnahme in der heilpädagogischen Wohngruppe setzt ein erfolgreich durchlaufenes Clearingverfahren voraus, in welchem der junge Mensch seine Motivation für ein selbstbestimmtes Leben unter Beweis gestellt hat und bereits den Mehrwert einer hohen Kontaktqualität durch emotionale reliefs erfahren hat. Dadurch kann dann eine Beziehungsgestaltung geprägt von gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung im heilpädagogischen Anschlusssetting aufgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass die Kinder und Jugendlichen unter familiären, „normalen“ Bedingungen aufwachsen können. Das heißt, sie haben erwachsene Bezugspersonen, die authentisch in ihrem Auftreten sind und sowohl schwache Momente als auch Überforderungen den Kindern mitteilen können. Dabei wird auch der damit verbundene erwachsene Umgang mit diesen emotionalen Situationen vermittelt. In dieser resonanzorientierten Pädagogik, die durch Mentalisierung ermöglicht wird, kann die Heilpädagogik ihrem Namen gerecht werden.

Normalität...
Was bedeutet dies?
Die Strukturen der heilpädagogischen Wohngruppe sind so konzipiert, dass sie einerseits für alle Beteiligten einen sicheren Rahmen bieten und andererseits die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen fördern. Tages-, Wochen- und Jahresstruktur dienen der Orientierung und nicht der Unterwerfung der Kinder unter die Struktur. Das bedeutet, dass selbst in der heilpädagogischen Wohngruppe der Kontakt zwischen Betreuer und jungem Menschen immer über der Struktur steht. Junge Menschen in der heilpädagogischen Gruppe dürfen ein Handy besitzen, haben regulär Ausgang und werden dabei in ihren Erfahrungen intensiv begleitet. Das Kernmotto der heilpädagogischen Arbeit ist und bleibt der "Vertrauensvorschuss". Durch das Vermeiden von Ausschlussdynamiken, wollen wir die Kinder zu einem selbstbestimmten Leben anleiten. Um dies auch trotz erschwerten Startbedingungen in ihren Lebenswelten zu ermöglichen, finanzieren wir uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen den KFZ-Führerschein zum 17. bzw. 18. Lebensjahr.
Ein Highlight der Jahresstruktur neben vielen Festen und Feiern ist die jährliche Urlaubsfahrt in ein Ferienhaus nach Italien.
